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PRIG aktuel             old Pages
Packet Radio Interessen Gruppe 

neue Satzung:    beschlossen im Jan 2008  (ohne Bindung an H47)

Packet Radio Interessengemeinschaft
DBØUHI   
(PRIG DBØUHI) 

1. Zweck und Ziel der PRIG DBØUHI ist Aufbau, Betrieb,
Weiterentwicklung und Unterhalt der automatischen Amateur-
funkstelle DBØUHI.

2. Mitgliedschaft: Jeder lizenzierte Funkamateur und SWL kann
in der PRIG DBØUHI mitarbeiten und trägt sich in die Gruppen-
liste ein. Hierdurch verpflichtet er sich, einen von der Gruppe
festgelegten Jahresbetrag (z.Zt. Euro 10,00/Jahr mindestens)
zu zahlen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss
oder Kündigung. Mitglieder, die mit zwei Jahresbeiträgen in
Rückstand geraten, werden ausgeschlossen.

3. Versammlungen sollen bei Bedarf stattfinden.
Der Bedarf wird dem Leiter durch die Mitglieder angezeigt, der
daraufhin die Mitglieder zur Versammlung einlädt. Diese findet
nach Möglichkeit am nächsten 3. Montag eines Monats statt.
Die Jahreshauptversammlung ist immer beim 1. Treffen eines
Jahres und soll auch ohne sonstigen Versammlungsbedarf im
Januar stattfinden. Inhalte der Jahreshauptversammlung sind
Vorlage und Entlastung der Kasse sowie Gruppenleiter- und
Kassenwartwahl für das laufende Jahr. Der Verantwortliche für
die Amateurfunkstelle DBØUHI muß bei allen Beschlüssen ge-
hört werden und gesetzwidrige bzw. vertragswidrige Beschlüsse
durch Veto verhindern.

4. Kasse: Die PRIG DBØUHI führt eine eigene Kasse und ein
Inventarverzeichnis. In dem Inventarverzeichnis sind alle
Geräte aufgeführt. Bei Leihgeräten auch der Besitzer. Die
kontoführende Bank, die Kto.Nr. und die BLZ werden auf der
Jahreshauptversammlung jeweils bekanntgegeben.

5. Beschaffung: Beschaffungen bis 50,- Euro können durch
DC2OA und DG4OAE gemeinsam beschlossen werden.
Ersatzweise sind bei deren Verhinderung auch mindestens
drei andere Mitglieder gemeinsam zu Beschaffungen bis 50,-
Euro befugt. Größere Ausgaben können mit Beschluss der
PRIG auch außerhalb der JHV durchgeführt werden. Dazu
wird die Anfrage an alle Mitglieder gestellt und bei mehrheitlich
positiver Rückmeldung gilt die Beschaffung als genehmigt.
Die Mittel der PRIG dürfen dabei ausschließlich für die För-
derung der allgemeinen Amateurfunkinfrastruktur eingesetzt
werden.

6. Auflösung: Bei Auflösung der PRIG DBØUHI oder Entfall der
Lizenz DBØUHI ist das Vermögen einer anderen Gruppe zur
Förderung der Amateurfunkinfrastruktur zu übergeben. Ein
Anspruch Einzelner besteht nicht.

      Laatzen, im Jan 2008

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