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Packet Radio Interessengemeinschaft DBØUHI (PRIG DBØUHI)
1. Zweck und Ziel der PRIG DBØUHI ist Aufbau, Betrieb, Weiterentwicklung und Unterhalt der automatischen Amateur- funkstelle DBØUHI.
2. Mitgliedschaft: Jeder lizenzierte Funkamateur und SWL kann in der PRIG DBØUHI mitarbeiten und trägt sich in die Gruppen- liste ein. Hierdurch verpflichtet er sich, einen von der Gruppe festgelegten Jahresbetrag (z.Zt. Euro 10,00/Jahr mindestens) zu zahlen. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Kündigung. Mitglieder, die mit zwei Jahresbeiträgen in Rückstand geraten, werden ausgeschlossen.
3. Versammlungen sollen bei Bedarf stattfinden. Der Bedarf wird dem Leiter durch die Mitglieder angezeigt, der daraufhin die Mitglieder zur Versammlung einlädt. Diese findet nach Möglichkeit am nächsten 3. Montag eines Monats statt. Die Jahreshauptversammlung ist immer beim 1. Treffen eines Jahres und soll auch ohne sonstigen Versammlungsbedarf im Januar stattfinden. Inhalte der Jahreshauptversammlung sind Vorlage und Entlastung der Kasse sowie Gruppenleiter- und Kassenwartwahl für das laufende Jahr. Der Verantwortliche für die Amateurfunkstelle DBØUHI muß bei allen Beschlüssen ge- hört werden und gesetzwidrige bzw. vertragswidrige Beschlüsse durch Veto verhindern.
4. Kasse: Die PRIG DBØUHI führt eine eigene Kasse und ein Inventarverzeichnis. In dem Inventarverzeichnis sind alle Geräte aufgeführt. Bei Leihgeräten auch der Besitzer. Die kontoführende Bank, die Kto.Nr. und die BLZ werden auf der Jahreshauptversammlung jeweils bekanntgegeben.
5. Beschaffung: Beschaffungen bis 50,- Euro können durch DC2OA und DG4OAE gemeinsam beschlossen werden. Ersatzweise sind bei deren Verhinderung auch mindestens drei andere Mitglieder gemeinsam zu Beschaffungen bis 50,- Euro befugt. Größere Ausgaben können mit Beschluss der PRIG auch außerhalb der JHV durchgeführt werden. Dazu wird die Anfrage an alle Mitglieder gestellt und bei mehrheitlich positiver Rückmeldung gilt die Beschaffung als genehmigt. Die Mittel der PRIG dürfen dabei ausschließlich für die För- derung der allgemeinen Amateurfunkinfrastruktur eingesetzt werden.
6. Auflösung: Bei Auflösung der PRIG DBØUHI oder Entfall der Lizenz DBØUHI ist das Vermögen einer anderen Gruppe zur Förderung der Amateurfunkinfrastruktur zu übergeben. Ein Anspruch Einzelner besteht nicht.
Laatzen, im Jan 2008
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